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Bsp. 3 für weitere von der allg. Handlungsfreiheit erfasste Tätigkeit (nicht von speziellem Grundrecht erfasst) - Maskenpflicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Landesregierung des Landes B erlässt aufgrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus eine Verordnung, die das Tragen eines Mundschutzes in der Öffentlichkeit vorschreibt. Freizeit-Triathletin T lebt in B und fühlt sich durch die Gesetzesänderung in ihren Grundrechten beeinträchtigt.
Einordnung
Bsp. 3 für weitere von der allg. Handlungsfreiheit erfasste Tätigkeit (nicht von speziellem Grundrecht erfasst) - Maskenpflicht
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S erinnert sich an seinen Studienbeginn 2015 in Berlin: Als Student traf er sich gelegentlich am Abend mit seinem besten Freund zum gemeinsamen Konsum von Cannabis. S meint, das damals geltende strafbewehrte Verbot von Cannabisprodukten habe ihn in seinen Grundrechten beeinträchtigt.
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