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Rechtsschutzbedürfnis bei Kostenfestsetzungsbeschluss
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K wurden die Kosten eines gegen B verlorenen Rechtsstreits auferlegt. B betreibt aus dem dazugehörigen Kostenfestsetzungsbeschluss die Zwangsvollstreckung trotz bereits erfolgter Zahlung durch K. Daher erhebt K Vollstreckungsabwehrklage.
Einordnung
Rechtsschutzbedürfnis bei Kostenfestsetzungsbeschluss
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