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Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Rechtsreferendar R ist mittlerweile zu der Erkenntnis gekommen, dass die Unterhaltsbeihilfe doch eher bescheiden ausfällt. Er plant daher die Errichtung eines billigen Hauses. Dieses erfüllt aber nicht die Anforderungen an die Standsicherheit und verunstaltet das Straßenbild erheblich.
Einordnung
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren 2
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