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Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG (Widerruf wegen veränderter Tatsachen)

einfach
schwer91 % lösen richtig
7. Mai 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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E erhält von Behörde B die Befreiung von der gesetzlichen Pflicht, ihr Grundstück an den öffentlichen Schmutzwasserkanal anzuschließen, da Es Grundstück über ein anderes Abwassersystem verfügt. Später nimmt E solche baulichen Veränderungen vor, dass dieses System nicht mehr ausreicht.

Einordnung

Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden VAs: § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwVfG (Widerruf wegen veränderter Tatsachen)

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