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Auslegung - Andeutungstheorie (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der verwitwete Erblasser E hat zwei Söhne. In seinem Testament hat er bestimmt, dass beide Söhne je eines seiner Grundstücke erhalten sollen, wobei auf einem ein Weinberg steht. Auf Familienfeiern hatte E stets vor Zeugen ausgesagt, dass der ältere Sohn den Weinberg erben solle. E hatte jedoch vergessen, diese Verfügung in das Testament aufzunehmen.
Einordnung
Auslegung - Andeutungstheorie (Fall)
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Ergänzende Testamentsauslegung
Unternehmerin U hat zwei Angestellte A und B, die sie schon seit einiger Zeit als Erben einsetzen will. Da U jedoch glaubt, dass A ihre Katze getötet hat, setzt sie nur B als alleinigen Erben im Testament ein und schreibt, sie setze als Erben ein „[...] von meinen treuen Angestellten meinen Liebling B, weil er immer so gut zu meiner Katze war.“ Nach dem Tod der U stellt sich heraus, dass tatsächlich B die Katze getötet hat.

Auslegung - wohlwollende Auslegung (Fall)
Der Rentner E hatte sich in jungen Jahren am Jurastudium versucht, ist jedoch gescheitert. Er sieht das Problem in der fehlenden Vorbereitung durch die Uni und den hohen Kosten des Repetitoriums. In seinem Testament setzt er daher die Rechtswissenschaftliche Fakultät als Erbin ein, „um die Qualität der Lehre zu verbessern“.