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Objektiv fremdes Geschäft – Tatsächliches Handeln für einen anderen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G rettet den in der Elbe badenden E vor dem Ertrinken. Dabei verliert G ihre silberne Tiffany-Kette. Sie verlangt von E Schadensersatz.
Einordnung
Objektiv fremdes Geschäft – Tatsächliches Handeln für einen anderen
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Subjektiv fremdes Geschäft – Kauf für einen anderen
G weiß, dass die S mit großer Leidenschaft Pandafiguren sammelt und jederzeit bereit ist, ihre Sammlung durch Ankäufe zu erweitern. Auf dem Antikmarkt erwirbt G im eigenen Namen von V eine Pandafigur „für S“. S hatte G weder beauftragt noch bevollmächtigt. V sieht G als Käufer an.

Auch-fremdes Geschäft – Streit: Ermittlung des Fremdgeschäftsführungswillens
F sieht, wie das Nachbarhaus des abwesenden N brennt und das Feuer droht, auf sein eigenes Haus überzugehen. Um den N vor größeren Schäden zu bewahren, aber auch um sein eigenes Haus vor dem Feuer zu retten, löscht F das Feuer. F möchte die Kosten für das Löschwasser von N ersetzt bekommen.