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Ärztlicher Heileingriff - Willensmangel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B wird mit einer lebensbedrohlichen Blinddarmentzündung ins Krankenhaus eingeliefert. Arzt A teilt ihm mit, dass er den Blinddarm entfernen muss. Er sichert B zu, dass eine solche Operation absolut risikofrei sei, was jedoch nicht stimmt. B unterschreibt die Einwilligungserklärung und A führt die Operation fehlerfrei durch.
Einordnung
Ärztlicher Heileingriff - Willensmangel
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Klarer Fall einer körperlichen Misshandlung und einer Gesundheitsschädigung durch Unterlassen
B leidet an einer schweren Krebserkrankung. Ihr behandelnder Arzt A unterlässt absichtlich die gebotene Behandlung. Der Tumor der B wächst weiter, was zu zunehmenden Schmerzen führt.
Unterlassen von Heilung?
Das Kind K fährt unter Aufsicht seiner Mutter M mit seinem neuen Fahrrad. K stürzt und schürft sich das Knie auf. Die Wunde ist tief und verursacht starke Schmerzen. M sieht die Wunde, hilft K aber nicht und lässt die Wunde unversorgt.