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Identität des Sachmangels bei § 445a
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Vespahändler V kauft beim Hersteller H eine rote Vespa. Anschließend verkauft V diese an Richterin R. Im Kaufvertrag halten V und R fest, dass die Vespa mindestens 125km/h fahren kann. In Wahrheit schaffen Vespas maximal 100km/h. Als R dies bemerkt, erklärt R den Rücktritt.
Einordnung
Identität des Sachmangels bei § 445a
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