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Deliktische Haftung der Eltern beim Filesharing des Kindes

einfach
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7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der 13-jährige Sohn S der Eltern E lädt auf einer Torrent-Internettauschbörse das neue Lied Bologna der Band Wanda herunter und bietet es dort gleichzeitig eine Stunde lang für andere zum Herunterladen an. Die Lizenzinhaberin L erleidet dadurch einen Schaden in Höhe von €1.000. Als die E dem S das WLAN-Passwort verrieten, verboten sie ihm solches Filesharing, weil dieses illegal sei.

Einordnung

Deliktische Haftung der Eltern beim Filesharing des Kindes

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