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Haftungsmaßstab bei Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sportunterricht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Schüler K bricht im Sportunterricht zusammen und wird bewusstlos. Lehrer L wählt den Notruf, führt aber keine Wiederbelebungsmaßnahmen durch. K erleidet bleibende gesundheitliche Schäden und verlangt Schadensersatz von Bundesland B. K behauptet, er habe mehrere Minuten vor Eintreffen der Rettungskräfte einen Atemstillstand erlitten, so dass Wiederbelebungsmaßnahmen nötig gewesen wären.
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Grundfall
Pferdefan P engagiert Jockey J für ein anstehendes Reitturnier. Im Finale überanstrengt J das Rennpferd Rudi – gegen das ausdrückliche Verbot des P. Rudi wird dadurch Erster, stirbt aber gleich hinter der Ziellinie. P gewinnt so die Siegprämie in Höhe von €5.000. Rudi hatte aber einen Wert von €10.000.

Freiwillige Leistungen Dritter
Studentin S wird vor dem Juridicum von Professor P angefahren; beim Sturz bricht sie sich den Kiefer. Ihre fürsorgliche Mitbewohnerin M bringt ihr daraufhin einen Monat lang jeden Tag eine Suppe mit, wodurch sich S insoweit ansonsten anfallende Verpflegungskosten in Höhe von €5 erspart.