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Abgrenzung zum Werklieferungsvertrag, § 650 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B liebt seinen neuen Garten fast so sehr wie sein Aussehen. Eine Statue von ihm soll diesen vollenden. Der begnadete Bildhauer U verspricht, eine solche für €5.000 anzufertigen und zu liefern. B steht in Us Atelier tagelang Modell.
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Indem B und U vereinbart haben, dass U eine Statue von B für €5.000 herstellt und liefert, haben B und U einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) abgeschlossen.
2. Indem B und U vereinbart haben, dass U eine Statue von B für €5.000 herstellt und liefert, haben B und U einen Werklieferungsvertrag (§ 650 BGB) abgeschlossen, auf den Kaufrecht Anwendung findet.
3. Auf den Vertrag zwischen U und B findet grundsätzlich Kaufrecht Anwendung.
4. Die Anwendung des Kaufrechts auf den Vertrag zwischen U und B wird durch Werkvertragsrecht ergänzt.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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