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(Qualifizierte) Schriftform bei Verbraucherdarlegen (§§ 492ff. BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Frau F und Bankmitarbeiterin B einigen sich mündlich über ein Darlehen von €50.000 mit einer Laufzeit von vier Jahren und einem jährlichen Zins von 1,5%. F will mit dem Geld ihre neue Wohnung finanzieren. B zahlt das Darlehen an F aus.
Einordnung
(Qualifizierte) Schriftform bei Verbraucherdarlegen (§§ 492ff. BGB)
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