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Statthaftigkeit Feststellungsklage: Abgrenzung zur Fortsetzungsfeststellungsklage bei vergangenen Rechtsverhältnissen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gemeinde G hat sich verpflichtet, Ls Reetdachhaus zu restaurieren. Als G dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erhebt L die Leistungsklage. Bevor das Gericht entscheidet, brennt Ls Haus vollständig ab. L will nun feststellen lassen, dass sie einen Anspruch auf die Restauration hatte.
Einordnung
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Abgrenzung zur Fortsetzungsfeststellungsklage bei vergangenen Rechtsverhältnissen
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Statthaftigkeit Feststellungsklage: Vorbeugende Feststellungsklage bei zukünftigen Rechtsverhältnissen
Beamte Beate (B) will im Rentenalter gut versorgt sein. In ihrem konkreten Fall ist es rechtlich zweifelhaft, ob sie einen Anspruch auf die staatlichen Zusatzversorgungsbezüge haben wird. B will das gerichtlich klären lassen.
Subsidiarität bei vorbeugender Feststellungsklage?
Weil A sich mit der Baubehörde B gestritten hat, droht B an, die weitere Durchführung von As Hausbau förmlich zu verbieten. A befürchtet einen finanziellen Schaden und will feststellen lassen, dass B zu dem Verbot nicht befugt ist.