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Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die 16-jährige M hat von Vermieter V eine Garage gemietet, in der sie alte Mofas repariert. V will die Garage für sein neues Auto nutzen. Da er weiß, dass M minderjährig ist, händigt V der M eine an ihre Eltern gerichtete Kündigung aus und bittet M um Übergabe an die E.
Einordnung
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB)
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