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Vorübergehender Arbeitsmangel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Busunternehmer B veranstaltet Busreisen. Als aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Reisebeschränkungen gelten, sinkt die Zahl der Buchungen. Es ist absehbar, dass die Buchungsanfragen danach wieder steigen werden. Aufgrund des Rückgangs der Buchungen kündigt B einigen seiner Mitarbeiter ordentlich.
Einordnung
Vorübergehender Arbeitsmangel
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Fehlerhafte Prognose - Wiedereinstellung
Büromöbelhersteller H kündigt Mitarbeiterin M im Hinblick auf gesunkene Auftragszahlen und die hierdurch drohende, fehlende Beschäftigungsmöglichkeit der M. Nach Zugang der Kündigung und vor Ablauf der Kündigungsfrist erhält H einen Großauftrag. M klagt auf Wiedereinstellung. Das KSchG ist anwendbar und die Sozialauswahl erfolgte ordnungsgemäß.
Weiterbeschäftigung auf anderem Arbeitsplatz möglich
Buchhalter B ist bei Unternehmerin U tätig. Aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen kündigt U dem B betriebsbedingt ordentlich. Im Unternehmen bestehen freie Arbeitsplätze im Sekretariat und in der Abteilungsleitung.