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Wirksamer Widerrufsvorbehalt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
U hat fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hängt seit jeher ein Aushang, wonach die Zusage zur Weihnachtsgeldzahlung ab einem Umsatzrückgang von 20% widerrufen werden kann. A fordert 2021 Weihnachtsgeld. U verweigert die Zahlung mit Verweis auf den Umsatzrückgang von 30%.
Einordnung
Wirksamer Widerrufsvorbehalt
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Kombination Widerrufs- und Freiwilligkeitsvorbehalt
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge €250 Weihnachtsgeld gezahlt. Am schwarzen Brett hängt Aushang, dass Weihnachtsgeldzahlung freiwillig und widerruflich erfolgt. Als Arbeitnehmer A Weihnachtsgeld aufgrund von betrieblicher Übung fordert, verweigert U die Zahlung.
Unwirksame doppelte Schriftformklausel
U hat Mitarbeitern fünf Jahre in Folge Weihnachtsgeld gezahlt. Als Arbeitnehmer A Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung fordert, verweigert U Zahlung. In § 13 des vorformulierten Arbeitsvertrags steht: „Jegliche Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.“