Jurafuchs

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Sicherungsfähiger Anspruch

einfach
schwer86 % lösen richtig
7. Mai 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

S schenkt seinem Neffen N ein Grundstück. S möchte seinen Anspruch auf Rückübereignung, sollte N sich grob undankbar verhalten (§ 530 BGB), durch eine Vormerkung sichern lassen. N bewilligt eine Vormerkung zugunsten des S. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen.

Einordnung

Sicherungsfähiger Anspruch

Wie funktioniert Jurafuchs?

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