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Irrige Vorstellung einer Straftat
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Nachdem T zwei Bier getrunken hat (0,7‰ Blutalkoholgehalt), fährt er unauffällig mit seinem PKW. Als der Polizist P ihn im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhält, tötet er den P. T denkt, er habe eine strafbare Trunkenheitsfahrt begangen. Dafür möchte er nicht belangt werden.
Einordnung
Irrige Vorstellung einer Straftat
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