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§ 316 StGB: AAK & Fahruntüchtigkeit

einfach
schwer73 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der Mofa-Fahrer T gerät in eine Polizeikontrolle und wird einer Atemalkoholanalyse unterzogen, weil ein plötzlicher hysterischer Lachanfall des schwankenden T den Polizisten verdächtig vorkam. Die Messung ergibt eine Atemluftalkoholkonzentration (AAK) von 0,6 mg/l.

Einordnung

§ 316 StGB: AAK & Fahruntüchtigkeit

Wie funktioniert Jurafuchs?

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