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Gefährliche Körperverletzung mittels Waffe – Splitter
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T schießt aus einem auf einer Bundesautobahn von ihm geführten LKW heraus im fließenden Verkehr auf andere Fahrzeuge. Dabei verwendet er eine Walther P 38. Ein Projektil durchschlägt die Glasscheibe des Autotransporters von O. O erleidet durch die Glassplitter Schnittverletzungen sowie ein Knalltrauma.
Einordnung
Gefährliche Körperverletzung mittels Waffe – Splitter
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Einsatz eines Autos als gefährliches Werkzeug („Zecken-Fall“)
T wartet auf einem Parkplatz in seinem Auto. Als er den angreifenden O bemerkt, will T fliehen. Er fährt mit Vollgas davon, wobei er billigend in Kauf nimmt, dass O nicht ausweichen kann und verletzt wird. T erfasst O mit dem Wagen. O erleidet durch den Zusammenstoß eine Hirnblutung.

Fahrt auf der Motorhaube - Einsatz eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug?
A stiehlt Crémant. Als A mit ihrem Auto vom Supermarktplatz fliehen möchte, stellt sich Inhaber I in den Weg. A fährt mit mittlerer Geschwindigkeit weiter. Sie nimmt in Kauf, dass sich I verletzt. I springt auf die Motorhaube und wird einige Meter mitgenommen, bevor er abgeworfen wird. Durch den Aufprall auf dem Boden erleidet I eine Prellung.