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Beschuldigter zunächst als Zeuge und ohne Belehrung vernommen, später schweigt er

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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O wird tot aufgefunden. Die Polizeibeamten trafen am Tatort auf B. Ein Tatmotiv des B ist zunächst nicht bekannt, sodass sich aus seiner Anwesenheit zwar ein gewisser, aber kein konkreter Tatverdacht besteht. B wird als Zeuge vernommen. Erst später verdichtete sich der Verdacht gegen B.

Einordnung

Beschuldigter zunächst als Zeuge und ohne Belehrung vernommen, später schweigt er

Wie funktioniert Jurafuchs?

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