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§ 107 BGB, rechtlich neutrales Geschäft, Verfügung über fremde Sache
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die 10-jährige K hat von ihrem Freund F ein Skateboard ausgeliehen. Kurz darauf ist Ks 18-jährige Cousine C zu Besuch. Sie findet Gefallen an dem Skateboard und bietet K €50 dafür. K ist einverstanden, übergibt C das Skateboard und erhält von C einen 50-Euro-Schein.
Einordnung
§ 107 BGB, rechtlich neutrales Geschäft, Verfügung über fremde Sache
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§ 107 BGB, nur wirtschaftlicher Vorteil und konkludente Einwilligung
Die 12-jährige K will ihr Fahrrad für €50 verkaufen, womit ihre Eltern einverstanden sind. Das erzählen Ks Eltern auch Nachbar N, der ein Rad für seine Tochter sucht. Am nächsten Tag trifft N die K im Treppenhaus. Da er das Rad braucht, bietet er K €200. Das Rad ist nur €50 wert.
konkludente Einwilligung
Die 12-jährige K will ihr Trampolin für €100 verkaufen. Um sie dabei zu unterstützen, erzählen Ks Eltern E dies Nachbarn N, der nach einem solchen Trampolin sucht. Am nächsten Tag trifft N die K vor dem Haus. Sie vereinbaren, dass N das Trampolin für €100 bekommen soll.