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Wegnahme fremder beweglicher Sache – Abgrenzung § 255: Fall mit privilegierter Gebrauchsanmaßung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Unter Anwendung von vis absoluta beschafft sich die T das in dessen Gewahrsam befindliche Auto des O, um damit eine Spritztour zu machen. Nachdem sie eine Stunde mit dem Auto durch die Stadt gefahren ist, gibt sie dem O das Auto zurück, so wie sie von Anfang an beabsichtigt hatte.
Einordnung
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Finalzusammenhang: Zweck-Mittel-Zusammenhang
T verprügelt den O, weil er eifersüchtig auf ihn ist. Noch während des Einprügelns fällt sein Blick auf die Brieftasche des O. Er nutzt das Einprügeln daher, um O die Brieftasche aus der Jacke zu ziehen.

Finalzusammenhang: Zweck-Mittel-Zusammenhang
Aus Wut schlägt T den O bewusstlos. Als er dann den O auf dem Boden liegen sieht, fasst er den Entschluss, die Gelegenheit zu nutzen und dessen persönliche Gegenstände einzustecken.