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Gesetzliche Privilegierung des Gläubigers erstreckt sich auf Dritten

einfach
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7. Mai 2026
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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V hat Unternehmerin M ein Lastenrad für Ms Mitarbeiter vermietet. Dieses wird durch Ms Arbeitnehmer A leicht fahrlässig beschädigt. Ein Jahr nach Rückgabe des Rades, verlangt V Schadensersatz für das beschädigte Rad. M und A erwidern dies sei zu spät.

Einordnung

Gesetzliche Privilegierung des Gläubigers erstreckt sich auf Dritten

Wie funktioniert Jurafuchs?

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