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Klassischer Eingriff: Judikative
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Das Amtsgericht (AG) Augsburg verurteilt Jurastudentin J wegen einer reißerischen Äußerung über Politiker P zu einer Geldstrafe. Im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt das AG die Meinungsfreiheit der J nicht.
Einordnung
Klassischer Eingriff: Judikative
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Abwandlung 2: kein klassischer Eingriff durch Exekutive => moderner Eingriffsbegriff
Stadt S betreibt eine Kläranlage in unmittelbarer Nähe zum Grundstück von Nachbar N. N kann wegen der erheblichen Lärm- und Geruchsimmissionen seinen Garten nur mit eingeschränktem Genuss nutzen. N fragt sich, ob S durch den Betrieb der Kläranlage in seine Grundrechte eingreift.
Abwandlung 1: kein klassischer Eingriff durch Exekutive (Bagatelleingriffe)
Polizistin P macht ihren üblichen Streifengang über den Münchner Marienplatz. Tourist T fühlt sich von dieser - wie er meint - „permanenten Polizeiüberwachung“ belästigt und findet, in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht werde eingegriffen.