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Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Naturfreundin N lässt die Bäume und Sträucher auf ihrem Grundstück gerne wild wachsen. Als ihre Hecke zu sehr auf den Bürgersteig wächst, schickt ihr die Gemeinde G ein Schreiben. Darin weist G darauf hin, dass N als Grundstückseigentümerin gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Sträucher zurückzuschneiden.
Einordnung
Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 3 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Verwaltungsbehörden können nur durch den Erlass eines Verwaltungsakts handeln.
2. Realakte und Verwaltungsakte müssen voneinander abgegrenzt werden.
3. G's Hinweis, dass N die Sträucher schneiden muss, ist ein Verwaltungsakt.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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