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Gewalt ggü. Schlafenden, Bewusstlosen, Betrunkenen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T will den bewusstlos betrunkenen O ausplündern. Dazu schleppt er O in eine einsame, ruhige Seitenstraße. T kommt es insbesondere darauf an, etwaige Hilferufe des O aussichtslos zu machen und O vor Hilfe Dritter abzuschirmen. Dort entwendet T Os Wertsachen.
Einordnung
Gewalt ggü. Schlafenden, Bewusstlosen, Betrunkenen
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T bricht in die Wohnung der O im 6. Stock ein, um deren Wertsachen zu entwenden. Damit O keinen Widerstand leistet, schreit T diese an und sagt ihr, dass er sie aus dem Fenster werfen wird, wenn sie Gegenwehr leistet. Eingeschüchtert duldet O die Wegnahme durch T.
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