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Postbeschlagnahme
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Beschuldigte B ist eines Raubes verdächtig. Die zuständige Ermittlungsrichterin ordnet an, dass die Deutsche Post das in der Postfiliale liegende, an B adressierte Paket auszusondern und an die Ermittlungsbeamten auszuliefern hat.
Einordnung
Postbeschlagnahme
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Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen der Polizei
Der eines Mordes verdächtige, inhaftierte B schweigt in seiner Vernehmung beharrlich. Um Erkenntnisse zu erlangen, wird Polizeibeamten P ins Gefängnis eingeschleust. Er gibt sich als Gefangener aus und freundet sich mit B an. Nach beharrlichem Nachfragen durch P räumt B die Tat ein.

Unzulässige Einwirkung auf Beschuldigten
Gegen B besteht der Anfangsverdacht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in geringen Mengen. B wird von einem verdeckten Ermittler angesprochen, ob er 3kg Kokain beschaffen könne. Als B nicht sofort liefert, erhöht V den Druck durch wiederholtes Nachfragen. Beim Liefertermin wird B festgenommen.