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Vorbeugende Unterlassungsklage bei erstmaligem Verwaltungshandeln: Warnung auf Webseite
einfach
schwer0 % lösen richtig
4. September 2026
17 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheDie Gemeinschaft der Zauberhüte (Z) erfährt, dass Bürgermeisterin B erstmalig eine Warnung vor Z auf der offiziellen Webseite der Stadt veröffentlichen will. Z will den zu erwartenden irreparablen Imageschaden und Verlust von Mitgliedern abwenden und begehrt, dass B nichts veröffentlicht.
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