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Grundfall zu § 110 BGB, alle Voraussetzungen liegen vor
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie jeden Monat bekommt die 10-jährige K von ihren Eltern E €10 Taschengeld. Hiermit darf sie sich kaufen, was sie möchte. Sie geht damit zum Kiosk des Verkäufers V. Dort sucht sie sich einige Comic-Hefte aus, die sie sogleich bezahlt und mit nach Hause nimmt.
Einordnung
Grundfall zu § 110 BGB, alle Voraussetzungen liegen vor
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
vertragsmäßige Leistung ist durch den beschränkt Geschäftsfähigen noch nicht voll bewirkt worden, zB Ratenzahlung
Die 17-jährige K geht zum Elektrofachmarkt und vereinbart mit Verkäufer V einen Ratenkauf über eine Kamera für €400. Die erste Rate von €100 kann K sofort bezahlen, da sie ihr Taschengeld angespart hat, welches ihr ihre Eltern zu freier Verfügung überlassen. Drei weitere Raten stehen noch aus.
Handlungsmöglichkeiten während Schwebezeit
Der 16-jährige K hat im Möbelhaus des M ein Bett für €300 gekauft. Er hat €100 vor Ort als Anzahlung geleistet. Hierfür hat er sein angespartes Taschengeld verwendet, das ihm seine Eltern zu freier Verfügung überlassen. Die restlichen €200 soll er bei Lieferung des Bettes bezahlen.