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Normalfall Versendungskauf § 447
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Anwältin A bestellt bei Kaufmann K einen neuen iMac Pro für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit. K verpackt den iMac ordnungsgemäß und übergibt ihn an den DHL-Fahrer, der ihn an A ausliefert. Als A den iMac auspackt, sieht sie, dass das Display gesprungen ist. Dies wurde durch einen schuldhaften Auffahrunfall bei der Auslieferung verursacht.
Einordnung
Normalfall Versendungskauf § 447
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Versendungskauf bei Verbrauchern
Jurastudentin J bestellt auf Amazon (A) das Jurafuchs Kaufrecht-Buch. Der Hermes-Fahrer lässt bei seinen Stopps die Wagentür auf, wodurch der stürmische Regen das Paket und damit auch das Buch völlig durchnässt. Als K es auspackt, ist das Buch wellig und die Tinte verlaufen.
Normalfall § 477 Abs. 1 BGB
Großkanzleianwältin A kauft privat bei Porschehändler P einen neuen Porsche. Zwei Monate nach Übergabe brennt der Motor während der täglichen Heimfahrt um 23 Uhr aufgrund eines Motorschadens völlig aus. Es ist nicht aufklärbar, ob der Motorschaden auf einem Herstellungsfehler oder der Fahrweise der A beruht.