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Statthaftigkeit § 123 VwGO: einstweiliger Rechtsschutz gegen Schwarzbau des Nachbarn
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Miesepeter P findet heraus, dass Nachbarin N auf dem Nachbargrundstück ohne Baugenehmigung den Bau eines Hauses angefangen hat. Er ist der Meinung, N würde die Grenzabstände nicht einhalten. Er will, dass die Baubehörde (B) N den Bau untersagt, bevor das Haus errichtet ist.
Einordnung
Statthaftigkeit § 123 VwGO: einstweiliger Rechtsschutz gegen Schwarzbau des Nachbarn
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