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„Teilweise Zerstörung“ bei der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T wirft einen entzündeten Feuerwerkskörper durch ein geöffnetes Fenster eines Mehrfamilienhauses. Daraus entsteht ein Brand, der das Kinderzimmer so stark beschädigt, dass es wegen einer erforderlichen Renovierung drei Wochen nicht benutzbar ist.
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Zerstörung durch Brandlegung erfasst auch Explosion
T wirft durch das geöffnete Fenster von Os Oldtimer einen entzündeten Feuerwerkskörper, um das Auto seiner verhassten Chefin in Flammen aufgehen zu lassen. Anstelle des erhofften Feuers findet im Auto eine Explosion statt, bei der die Armaturen, Ledersitze und Lenkrad Schaden nehmen.
Inbrandsetzen bei Intensivierung des Brandes
A zündet das Haus des B an der Nordseite an. C schüttet später noch einen Kanister Öl in die Flammen.