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§ 316 StGB: Fahrlässigkeit - keine Zäsur - Vorsatz
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T weist eine BAK von 1,1‰ auf, hält sich aber sorgfaltswidrig für fahrtüchtig. Daher unternimmt er mit seinem Pkw eine „Spritztour“. Als er bei einer Pinkelpause ins Schwanken gerät, wird ihm seine Fahruntüchtigkeit bewusst. Dennoch setzt er die Fahrt fort.
Einordnung
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit - keine Zäsur - Vorsatz
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§ 316 StGB: Fahrlässigkeit – Zäsur – Vorsatz
Trotz einer BAK von 1,3‰ fährt T Auto. Unterwegs hält sie die Polizei an und nimmt sie mit zur Wache. Dort weist sie die Polizei darauf hin, dass sie wegen ihrer Alkoholisierung kein Auto mehr fahren dürfe. Gleichwohl begibt sich T zu ihrem Pkw und setzt ihre Fahrt fort.

§ 316 StGB: Schuldunfähigkeit & a.l.i.c.
T will seinem Boss B seine Meinung sagen. Daher trinkt er sich Mut an und fährt - wie von vorneherein geplant - mit seinem Pkw zu B, obwohl er eine BAK von 3,4‰ aufweist.