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Wohnung: Haftraum
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Strafgefangener T bricht in der Justizvollzugsanstalt Straubing in den Haftraum des Häftlings O ein. T weiß, dass O mehrere Smartphones versteckt, mit denen er YouTube-Videos über das „Knastleben“ produziert.
Einordnung
Wohnung: Haftraum
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Wohnung: PKW
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