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Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Anwältin A ist mit ihrem Audi auf dem Weg zu einem Gerichtstermin für ihren Mandanten X. Um doppelt abrechnen zu können, tippt sie während der Fahrt noch eine Mail an Mandant Y und übersieht Omi O, die gerade den Zebrastreifen überquert. O bricht sich bei dem Unfall das Bein.
Einordnung
Grundfall
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