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Der Werkvertrag als schuldrechtlicher gegenseitiger Vertrag
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bs Kamera ist kaputt. U betreibt ein Elektronikgeschäft. U und B schließen einen Vertrag, nach dem U die Kamera reparieren soll. Über den Preis wird nicht gesprochen. Üblicherweise kostet eine Reparatur €100.
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Nichtigkeit bei anfänglicher Ohne-Rechnung-Abrede (§ 134 BGB)
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