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Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB als besondere Form des Dienstvertrags
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
D hat furchtbare Zahnschmerzen und sucht daraufhin Zahnärztin Z auf. Z erklärt ihr, dass sie im Rahmen eines Behandlungseingriffs die Weisheitszähne der D ziehen müsse. D ist gesetzlich krankenversichert und schließt mit Z einen entsprechenden Vertrag.
Einordnung
Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB als besondere Form des Dienstvertrags
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