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Unmittelbares Ansetzen beim Auflauern - sog. „Haustürfall"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T will O in dessen Wohnung, in der nur O allein lebt, erschießen. Er klingelt an Os Wohnungstür. T plant, O sofort nach dem Öffnen der Tür zu erschießen und dabei den Überraschungsmoment auszunutzen. O erscheint nicht an der Tür. Nach längerem Warten geht T nach Hause.
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Unmittelbares Ansetzen beim Auflauern - sog. „Pfeffertütenfall“
P wartet an der Haltestelle, um den Geldboten O auszurauben, der regelmäßig Bahn fährt. Er plant, O mit Pfefferspray ins Gesicht zu sprühen, um ihm dann den Geldkoffer zu entreißen. Immer wenn eine Bahn kommt, lässt P den Motor anlaufen, um sofort fliehen zu können. Nach 30 Minuten bemerkt P, dass er O verpasst hat.
Unmittelbares Ansetzen bei notwendiger Mitwirkung Dritter - „Passauer Giftfalle“
In die Wohnung des A wurde zuletzt mehrfach eingebrochen. A stellt eine vergiftete Flasche Bier auf. Er nimmt billigend in Kauf, dass Einbrecher bei einem erneuten Einbruch davon trinken und sterben. Auch wegen der eingeweihten und über Nacht zur Observation im Haus befindlichen Polizisten hält A eine Rückkehr der Einbrecher aber für unwahrscheinlich. Am nächsten Morgen entfernt A das Gift.