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Übereignung an einen Minderjährigen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der 16-jährige M kauft im Elektroladen des V das neuste "Banana bPhone" für 1.000 €, welches er gleich mitnimmt. Die Eltern des M sind schockiert und teilen V mit, dass sie das Geschäft nicht gutheißen. V verlangt daraufhin von M nach § 985 BGB Herausgabe des bPhones.
Einordnung
Übereignung an einen Minderjährigen
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