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Diebstahl nicht nur bei Gelegenheit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gepäckträger G arbeitet bei der Deutschen Bahn (DB). Als die reich aussehende Großkanzleipartnerin P ihren Gucci-Koffer bei G aufgibt, verstaut G ihn nicht ordnungsgemäß, sondern nimmt ihn selbst mit nach Hause.
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Weisungswidriges Verhalten
Die sonst immer sorgfältig arbeitende LKW-Fahrerin L ist bei Unternehmerin U angestellt. U beauftragt die L, Dachziegel zum Kunden K zu bringen, sie soll aber ausdrücklich keinen Anhänger benutzen. L nimmt trotzdem den Firmen-Anhänger, um nicht zweimal fahren zu müssen. Auf der Autobahn gerät der Anhänger durch zu schnelles Fahren der L ins Schleudern; ein Dachziegel zerstört die Scheibe des hinter L fahrenden O.
Grundfall § 832 BGB
Der 12-jährige J nimmt aus der kurzzeitig unverschlossenen Schmuckkassette seiner Mutter M ein Feuerzeug, ohne dass M dies bemerkt. Anschließend zündelt er mit dem Feuerzeug auf dem angrenzenden Bauernhof im Stroh, so dass die Scheune des Bauern B niederbrennt.