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Einstiegsfall: unmittelbares Ansetzen und mittelbare Täterschaft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T und D verabreden, O zu erschrecken. Dazu soll D mit einer Spielzeugwaffe auf O „schießen”. T - der O tatsächlich töten will - gibt D aber eine echte Waffe. Als D gerade auf O schießen will, erkennt er, dass er eine echte Pistole hält. Er lässt die Waffe sofort sinken und schießt nicht.
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