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Relativität schuldrechtlicher Ansprüche, Einführung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Modedesigner M entwirft für €5.000 für K ein Abendkleid, das K bei einer Filmpremiere tragen will. Sie vereinbaren, dass es sich hierbei um ein Unikat handelt, das nur K tragen soll. M entwirft für die Kundin N jedoch ein fast identisches Kleid.
Einordnung
Relativität schuldrechtlicher Ansprüche, Einführung
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Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P1: Übereignung
K kauft auf einer Vernissage ein von Galerist G ausgestelltes Gemälde (Preis €10.000). Was K nicht weiß: G hat das Bild bereits zuvor an X verkauft und übereignet, der zur Rückübereignung nicht bereit ist. K ärgert sich nun, da er schon einen Bilderrahmen für €500 gekauft hat.
Relativität schuldrechtlicher Ansprüche I, P2: Zerstörung
K kauft beim Antiquitätenhändler V eine antike Vase. Sie vereinbaren, dass K die Vase am nächsten Tag abholen und bezahlen soll. Kurz darauf stößt Kunde D gegen die Vase. Die Vase zerbricht. Als K am nächsten Morgen bei V erscheint, kann dieser ihm nur noch Scherben anbieten.