4,7(42.650 mal geöffnet in Jurafuchs)
„Fensterwurffall“
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wird mit zwei Kindern infolge eines Brands im 2. Stock eingeschlossen. Aus Angst vor Verletzungen wirft A die Kinder nicht aus dem Fenster. Sie sterben. Hätte er sie in die Arme der Helfer fallen lassen, wären sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet worden.
Einordnung
Fensterwurffall (Quasi-Kausalität beim unechten Unterlassungsdelikt)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB – Anfängliche Übersicherung
Konditorin K nimmt bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. K hat keine Sicherheiten. Deshalb einigen sie sich, dass K zur Sicherung an B alle zukünftig entstehenden Forderung gegen ihre Kunden, deren Nachnamen mit Buchstaben M-Z beginnen, abtritt. Ihr jährlicher Umsatz mit diesen Kunden beträgt €500.000.

Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei nachträglicher Übersicherung?
Um den Start ihrer Konditorei zu finanzieren, nimmt K bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. Zur Sicherheit tritt K an B alle künftig entstehenden Forderung gegen Kunden (Nachname M-Z) ab. Umsatzzahlen mit diesen Kunden stehen noch nicht fest, belaufen sich später aber auf €500.000.