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Äußerungen bei Bitte um polizeiliche Hilfe - Vernehmungsbegriff

einfach
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7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Als Polizeianwärterin Pia in der Polizeiwache sitzt, kommt F ganz aufgeregt hereingestürzt. F bittet P um polizeiliche Hilfe. Sie erzählt, ihr Verlobter V habe sie geschlagen. P fragt sich, ob die Äußerungen der F in einem Strafverfahren gegen V verwertet werden dürfen.

Einordnung

Äußerungen bei Bitte um polizeiliche Hilfe - Vernehmungsbegriff

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