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Abgrenzung der Leihe (§§ 598ff. BGB) zur Schenkung

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Tochter T erbt das Haus ihrer Mutter. Zwei Monate darauf schließt sie ihrer Mutter zu Liebe einen Vertrag mit ihrer langjährigen Haushälterin H. Die beiden vereinbaren, dass H auf Lebenszeit unentgeltlich in zwei Zimmern des Hauses wohnen darf.

Einordnung

Abgrenzung der Leihe (§§ 598ff. BGB) zur Schenkung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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