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Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T sprüht O Pfefferspray ins Gesicht. Bei O kommt es zu einem brennenden Schmerz in den Augen, einer Schwellung der Schleimhäute und Atemnot.
Einordnung
Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
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