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Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

einfach
schwer86 % lösen richtig
7. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T sprüht O Pfefferspray ins Gesicht. Bei O kommt es zu einem brennenden Schmerz in den Augen, einer Schwellung der Schleimhäute und Atemnot.

Einordnung

Pfefferspray als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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