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Geschäftsführung und Vertretung bei Widerspruch
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A und B sind Gesellschafterinnen eines Lieferdienstes, der Royal-Pizza OHG. Weder Geschäftsführung noch Vertretung sind im Gesellschaftsvertrag besonders geregelt. A kauft namens der Gesellschaft im Geschäft des D einen neuen Pizzaofen. B wollte diesen Kauf ausdrücklich nicht.
Einordnung
Geschäftsführung und Vertretung bei Widerspruch
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