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Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Oma O des 13-jährigen K schenkt ihm € 50 zum Geburtstag und sagt, dass er sich dafür kaufen könne, was ihm gefalle. Da K Briefmarken sammelt und in letzter Zeit ziemlich viel Geld dafür ausgegeben hat, verbieten ihm seine Eltern E, von den €50 weitere Briefmarken zu kaufen.
Einordnung
Mittel von Drittem überlassen, Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Überlassung und Verwendung notwendig
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Taschengeldsurrogate
Die 10-jährige K bekommt im Monat €16 zu freier Verfügung. Davon kauft sie sich für €10 den Disneyfilm „Die Eiskönigin“ auf DVD. Nachdem sie ihn 10mal angesehen hat, tauscht sie mit Freundin F die DVDs und erhält den Film „Cinderella“. Fs Eltern sind einverstanden.
Surrogate von hohem Wert von § 110 BGB abgedeckt? zB Lottogewinn (Pferd?)
Der 17-jährige K hat Taschengeld in Höhe von € 50 bekommen, das ihm seine Eltern E zu freier Verfügung überlassen. Er kauft davon mehrere Lose auf dem Jahrmarkt und kann sein Glück kaum fassen, als er herausfindet, dass er € 20.000 gewonnen hat. Er will davon ein Pferd kaufen.