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§ 109 BGB - Widerrufsmöglichkeit während der Schwebezeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die 16-jährige K hat bei Rollerhändler R einen Roller gekauft. Da R wusste, dass K minderjährig ist, hatte K wahrheitswidrig behauptet, dass ihre Eltern E einverstanden sind. Als R den Roller zu Ks Elternhaus liefert, fliegt alles auf. R fragt die E, ob der Kauf für sie in Ordnung ist.
Einordnung
§ 109 BGB - Widerrufsmöglichkeit während der Schwebezeit
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§ 112 BGB: Grundfall
Die 16-jährige K ist gut im Programmieren. Sie hat Ideen für verschiedene Apps, die sie programmieren und über App-Stores vertreiben will. Ihre Eltern E finden das klasse. Sie fragen sich aber wegen Ks Minderjährigkeit, ob es möglich ist, dass K diese Geschäftsidee selbst in die Tat umsetzt.
Einbruch in Wohnung eines Verstorbenen – Versuchter schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl vs. Wohnungseinbruchsdiebstahl
T dringt durch das verschlossene Fenster in Rs Einfamilienhaus ein. Sie geht davon aus, dass es bewohnt ist. Sie nimmt ein wertvolles Gemälde mit. Tatsächlich ist der alleinige Bewohner R wenige Tage zuvor gestorben. Alleinerbin E hatte das Haus bislang nur gesichtet, nicht aber ausgeräumt.